Gegenstand des Vertrages
Gegenstand dieses Vertrages ist die Erteilung eines Kurses (Schwimmkurse).
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Schwimmschule SwimUp
Stand: Juli 2026Gegenstand dieses Vertrages ist die Erteilung eines Kurses (Schwimmkurse).
Die Anmeldung ist rechtlich verbindlich.
Mit der Bezahlung der Kursgebühr werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkannt.
Bei Austritt aus dem laufenden Kursbetrieb wird grundsätzlich keine Kursgebühr zurückerstattet. Liegt eine schwerwiegende Erkrankung vor (Brüche, Operationen etc.), wird eine Gutschrift nur gegen Vorlage eines ärztlichen Attestes erstellt. Eine Verwaltungspauschale von 25 € wird in jedem Fall einbehalten. Die Schwimmschule SwimUp ist nicht in der Lage, Gutschriften oder Rückerstattungen für verpasste Kurse zu geben.
Mit Abschluss des Vertrages bestätigen Sie, dass Sie keine schwerwiegenden Krankheiten (z. B. Organschäden) haben, gesund sind und aus ärztlicher Sicht keine Bedenken bestehen, an dem von Ihnen gebuchten Kurs teilzunehmen.
Die Kursgebühr ist vor der ersten Kursstunde fällig! Im Falle einer fehlgeschlagenen Abbuchung des fälligen Kursbetrags im Lastschriftverfahren wird eine Mahngebühr von 5 € pro nicht erfolgreicher Abbuchung erhoben.
Der Schwimmschule SwimUp stehen alle Urheber-Nutzungsrechte an Foto-, Film- und Videoaufnahmen zu, die in ihrem Auftrag während des Unterrichts hergestellt werden. Foto-, Film- und Videoaufnahmen sind nur nach vorheriger Absprache mit der Kursleitung gestattet. Die Erlaubnis kann ohne Begründung verwehrt werden.
Die Schwimmschule SwimUp übernimmt keine Haftung für Verletzungen und Schäden, die der Teilnehmer außerhalb des Unterrichts erleidet.
Die Aufsichtspflicht der Schwimmschule beginnt mit der im Kursplan ausgeschriebenen bzw. mitgeteilten Uhrzeit am Beckenrand. Während des Umziehens und dem Weg zwischen Umkleidekabine und Beckenrand besteht keine Aufsichtspflicht der Schwimmschule. Die Eltern sind für die Kinder während des Umziehens und auf dem Weg zum Beckenrand aufsichtspflichtig und verantwortlich. Die Kinder sollten daher von den Eltern während des Umziehens und auf dem Weg bis zum Beckenrand begleitet und beaufsichtigt werden, bis sie vom Schwimmlehrer in Empfang genommen werden. Die Aufsichtspflicht der Schwimmschule endet mit der im Kursplan ausgeschriebenen bzw. mitgeteilten Uhrzeit am Beckenrand. Während des Umziehens und dem Weg zwischen Umkleidekabine und Beckenrand besteht keine Aufsichtspflicht der Schwimmschule. Die Eltern sind für die Kinder auf dem Weg vom Beckenrand zur Umkleidekabine und während des Umziehens aufsichtspflichtig und verantwortlich. Die Kinder sollten daher von den Eltern bei Beendigung der Schwimmstunde am Beckenrand abgeholt und zur Umkleidekabine und während des Umziehens begleitet und beaufsichtigt werden.
Sachbeschädigungen während des Kursbetriebes werden auf Kosten dessen erhoben, der sie fahrlässig bewirkt oder verursacht hat.
Jeder Teilnehmer unterliegt der Hausordnung bzw. Hallenbadordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes und hat den Anweisungen des Lehrpersonals Folge zu leisten.
Es wird keine Haftung für Wertsachen und Garderobe übernommen.
Bei Urlaub, Krankheit oder dringender Verhinderung eines Übungsleiters ist die Schwimmschule berechtigt, eine geeignete Vertretung zu stellen. Während den Schulferien finden keine Kurse statt. Die Kursgebühr bleibt weiterhin fällig.
Sollten Teile des Vertrages unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen tritt das entsprechende Gesetzesrecht.
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Monatsende. Die Kündigung ist schriftlich per Post oder E-Mail an folgende Kontaktdaten zu richten: Schwimmschule SwimUp, Inhaberin Hilei Mavassat, Pflugscheider Str. 17, 66292 Riegelsberg E-Mail an: info@schwimmschule-swimup.de